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Ist die Wartung Ihrer Heizung gesetzlich geregelt?
Der Gesetzgeber nimmt in der Energieeinsparverordnung (EnEV), welche am 1. Februar 2002 in Kraft getreten ist, sehr wohl Einfluß auf die Wartung Ihrer Heizungsanlage!
So geht die EnEV in §10 auf die Aufrechterhaltung der energetischen Qualität eines Gebäudes ein und schreibt fest, dass sowohl die Gebäudehülle als auch die technische Gebäudeausrüstung sich in ihrer Wirkungsweise nicht verschlechtern dürfen.
Der Abschnitt 3 im Zitat: " ... Heizungs- und Warmwasseranlagen sowie raumlufttechnische Anlagen sind sachgerecht zu bedienen, zu warten und instand zu halten. Für die Wartung und Instandhaltung ist Fachkunde erforderlich. Fachkundig ist, wer die zur Wartung und Instandhaltung notwendigen Fachkenntnisse und Fähigkeiten besitzt. ..."
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